Arbeitsrecht
Europäische Gemeinschaft. Keine Einigung hinsichtlich der umstrittenen Arbeitszeitrichtlinie und der Richtlinie über befristete und Leiharbeitsverhältnisse
Auf der Sitzung des Rates der EU-Arbeitsminister am 5. Dezember 2007 in Brüssel wurde abermals keine Einigung hinsichtlich der umstrittenen Arbeitszeitrichtlinie und der Richtlinie über befristete und Leiharbeitsverhältnisse erzielt. Im Nachgang zu den Urteilen Simap (C-303/98) und Jäger (C-151/02) soll der Arbeitszeitrichtlinie eine Definition zu entnehmen sein, wann Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit gilt. Bezüglich der Opt-out-Regelung, d.h. der Möglichkeit des Arbeitgebers mit dem Arbeitnehmer ein Abweichen von der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden zu vereinbaren, schlägt der Rat ein Paket vor, das höchstmöglichen Arbeitnehmerschutz gewährleisten soll.
