Auch beim Master-Studiengang Internationales Wirtschaftsrecht (LL.M.) schiebt die Universität Rostock keinen Numerus-Clausus-Riegel vor die Tür. Die Zahl der Studienplätze ist zudem nicht beschränkt, Bewerber müssen allerdings natürlich ein fachgerechtes Erststudium abgeschlossen haben. Mehr Informationen (auch zu weiteren Master-Studiengängen) gibt es bei der Studienberatung der Uni Rostock unter 0381-498 1253.
3. August 2009
Internationales Wirtschaftsrecht an der Uni: NC braucht keiner.
« Master Audit & Tax: Vorbereitungskurs im September – Mehr Studienplätze: Fresenius verlängert Anmeldefrist »
Keine Kommentare »
Noch keine Kommentare
RSS Feed für Kommentare zu diesem Artikel. | TrackBack URI
Hinterlasse einen Kommentar
You must be logged in to post a comment.
