Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) greift schon, wenn ein “von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird”, wie Rechtsanwalt Martin J. Warm auf Perspektive-Mittelstand.de an einem Beispiel verdeutlicht. Die Kläger, vier Arbeiter türkischer Herkunft, hatten gegen ihren Arbeitgeber auf ausländerfeindliche Schmierereien in der Toilette des Betriebs aufmerksam gemacht, der Arbeitgeber nicht gehandelt. Damit sei ein “feindliches Umfeld” geschaffen worden.
22. Oktober 2009
Schmiererei auf der Betriebs-Toilette: AGG greift
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