Etwas mehr als ein abgebrochenes Studium ist notwenig, um zur Steuerberaterprüfung zugelassen zu werden. Das fasst das Portal für Steuerberater STB-Web.de in einem Artikel zusammen. Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler, die ihre Abschlussprüfungen absolviert haben, hätten keine Probleme, sich zur Prüfung anzumelden. Die Spezialisierung spiele dabei keine weitere Rolle. Die Lösung für Abbrecher sei eine “gleichwertige Vorbildung” – diese sei vom Gesetzgeber allerdings nicht weiter definiert. Zum Artikel geht es hier.
27. Mai 2009
STB-Web: Abgebrochenes Studium reicht nicht
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