23. Dezember 2009

Studienkosten steuerlich absetzen

Category: Wirtschaftsrecht-News — admin @ 11:34

Wer nach der Ausbildung ein Erststudium aufnimmt, kann Aufwendungen als Werbungskosten absetzen, ist auf den Seiten der Hamburger Fern-Hochschule zu lesen. Mit Bezug auf ein Urteil (Az. VI R 14/07) des Bundesfinanzhofes heißt es dort, zu den Aufwendungen würden Studiengebühren wie auch Fachbücher und -zeitschriften sowie Fahrtkosten. Vor dem Urteil war das Absetzen der Kosten für die Weiterbildung nur bis zu einer Höhe von 4000 Euro pro Jahr als Sonderausgaben möglich.

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