Wer nach der Ausbildung ein Erststudium aufnimmt, kann Aufwendungen als Werbungskosten absetzen, ist auf den Seiten der Hamburger Fern-Hochschule zu lesen. Mit Bezug auf ein Urteil (Az. VI R 14/07) des Bundesfinanzhofes heißt es dort, zu den Aufwendungen würden Studiengebühren wie auch Fachbücher und -zeitschriften sowie Fahrtkosten. Vor dem Urteil war das Absetzen der Kosten für die Weiterbildung nur bis zu einer Höhe von 4000 Euro pro Jahr als Sonderausgaben möglich.
23. Dezember 2009
Studienkosten steuerlich absetzen
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