Was tun, wenn die Baustelle vor der Tür Kunden den Weg versperrt? Mietminderung wäre eine Idee: Zugang zum Ladenlokal sei eine “Voraussetzung der vertragsmäßigen Nutzung”, vermeldet Kostenlose-Urteile.de mit Bezug auf ein Urteil vom 12. November 2007 des Kammergerichts Berlin (Aktenzeichen: 8 U 194/06). Demnach sei auch nicht relevant, ob der Vermieter die Verantwortung für die “Belästigung” trägt. Direkt zum Artikel auf kostenlose-urteile.de geht es hier.
29. Oktober 2009
Tür zum Ladenlokal versperrt? Mietminderung rechtens!
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