Immer noch kein Mittel gegen ätzende Telefonwerbung gefunden

26. Juli 2011

Gerne am Sonntagmorgen um halb acht. Oder immer, wenn man es eilig hat. Das Telefon klingelt und schon kann man etwas kaufen oder abonnieren oder sonst irgendwas. Jeder ist davon genervt und verboten ist es ohne schriftliche Einwilligung auch. Offensichtlich hat diese Verordnung aber wenig Wirkung, wie das ARD-Politmagazin Panorama recherchiert hat. Bei 57.000 Beschwerden wurden seit Inkrafttreten des Gesetzes neun Mal Bußgelder verhängt. Da ist es nicht überraschend, dass fleißig weiter das Telefon klingelt. Verbraucherschützer fordern jetzt, dass telefonisch geschlossene Verträge erst nach einer schriftlichen Bestätigung gültig werden. Wann und ob es tatsächlich Änderungen geben wird, ist allerdings fraglich.

Kategorien: Wirtschaftsrecht-News

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