Kündigung während der Fortbildung- wer zahlt?

2. Februar 2011

Was passiert eigentlich, wenn ein Arbeitnehmer während oder kurz nach der vom Betrieb bezahlten Weiterbildung kündigt? Wer kommt dann für die Ausbildungskosten auf? Ein Streitpunkt, der das Bundesarbeitsgericht durchaus beschäftigt. Üblicherweise wird vor einer betrieblichen Weiterbildung oder einem berufsbegleitenden Studium, bei dem der Arbeitgeber sich an den Kosten beteiligt, eine schriftliche Vereinbarung getroffen, in der sich der Arbeitnehmer verpflichtet, sowohl für die Dauer der Weiterbildung als auch für einen festen Zeitraum danach beim Arbeitgeber zu bleiben. So ein Studium sorgt ja auf jeden Fall für eine Weiterqualifizierung am Arbeitsmarkt, daher ist es durchaus üblich, dass sich das zahlende Unternehmen absichert. Wenn man aber die Weiterbildung abbricht oder kurz danach mit der besseren Qualifikation einen neuen Job antreten möchte, so können die Ausbildungskosten vom Arbeitnehmer eingeklagt werden. Und das kann richtig teuer werden. Rechtlich gesehen ist es in Ordnung, wenn das Unternehmen seinen Mitarbeiter für die Zeit während und eine angemessene Zeit nach der Weiterbildung an sich bindet, damit muss man also rechnen.

Kategorien: Wirtschaftsrecht-News

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