Wirtschaftsrecht
Durch das Studium des Wirtschaftsrechts wird dem Absolventen die Fähigkeit vermittelt, juristisches Wissen praxisgerecht auf betriebliche Probleme anzuwenden und in betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen zu lösen.
Inhalte des Studiengangs:
Das Studium umfasst die Ausbildung in den Bereichen des Wirtschaftsrecht sowie in den wesentlichen Grundlagen der Betriebswirtschaft und der Volkswirtschaft.
Man erhält eine umfassende Ausbildung im Wirtschaftsprivatrecht, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht als auch der Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre, Finanzierung, Marketing und des Managements.
Ergänzt wird das Programm durch Wahlpflichtmöglichkeiten bzw. Studienschwerpunkte wie z.B. Steuerrecht und Steuerlehre, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Recht der (neuen) Medien, Controlling, Arbeitsrecht und Personalwesen, Außenhandel und Europarecht.
Ziele des Studiengangs Wirtschaftsrecht
Die beruflichen Einsatzfelder der Absolventen sind Tätigkeiten in der privaten Wirtschaft, die durch eine starke Verknüpfung von rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Aufgabenstellungen gekennzeichnet sind.
Entsprechend der interdisziplinären Ausbildung sind mögliche Einsatzgebiete nicht nur die Rechtsabteilungen, sondern vor allem kaufmännische Abteilungen von Unternehmen in den Bereichen Finanzen und Steuern, Industrie, Handel, Banken, Versicherungen, Personal, Beschaffung und Vertrieb.
Informationen:
Bundesverband der Wirtschaftsjuristen
von Fachhochschulen e.V.
Hinter den Gärten 12
38729 Alt Wallmoden
Email:info@wjfh.de
http://www.wjfh.de
